Regulation (EU) 2024/1689
Die KI-Verordnung der EU, einfach navigierbar.
Jeder Artikel, Erwägungsgrund und Anhang der KI-Verordnung — verlinkt, durchsuchbar und den Maßnahmen zugeordnet, die Sie compliant machen.
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Kapitel III — HOCHRISIKO-KI-SYSTEME →
Art. 6 — Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-SystemeArt. 7 — Änderungen des Anhangs IIIArt. 8 — Einhaltung der AnforderungenArt. 9 — RisikomanagementsystemArt. 10 — Daten und Daten-GovernanceArt. 11 — Technische DokumentationArt. 12 — AufzeichnungspflichtenArt. 13 — Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die BetreiberArt. 14 — Menschliche AufsichtArt. 15 — Genauigkeit, Robustheit und CybersicherheitArt. 16 — Pflichten der Anbieter von Hochrisiko-KI-SystemenArt. 17 — QualitätsmanagementsystemArt. 18 — Aufbewahrung der DokumentationArt. 19 — Automatisch erzeugte ProtokolleArt. 20 — Korrekturmaßnahmen und InformationspflichtArt. 21 — Zusammenarbeit mit den zuständigen BehördenArt. 22 — Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-SystemenArt. 23 — Pflichten der EinführerArt. 24 — Pflichten der HändlerArt. 25 — Verantwortlichkeiten entlang der KI-WertschöpfungsketteArt. 26 — Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-SystemenArt. 27 — Grundrechte-Folgenabschätzung für Hochrisiko-KI-SystemeArt. 28 — Notifizierende BehördenArt. 29 — Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf NotifizierungArt. 30 — NotifizierungsverfahrenArt. 31 — Anforderungen an notifizierte StellenArt. 32 — Vermutung der Konformität mit den Anforderungen an notifizierte StellenArt. 33 — Zweigstellen notifizierter Stellen und Vergabe von UnteraufträgenArt. 34 — Operative Pflichten der notifizierten StellenArt. 35 — Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter StellenArt. 36 — Änderungen der NotifizierungenArt. 37 — Anfechtungen der Kompetenz notifizierter StellenArt. 38 — Koordinierung der notifizierten StellenArt. 39 — Konformitätsbewertungsstellen in DrittländernArt. 40 — Harmonisierte Normen und NormungsdokumenteArt. 41 — Gemeinsame SpezifikationenArt. 42 — Vermutung der Konformität mit bestimmten AnforderungenArt. 43 — KonformitätsbewertungArt. 44 — BescheinigungenArt. 45 — Informationspflichten der notifizierten StellenArt. 46 — Ausnahme vom KonformitätsbewertungsverfahrenArt. 47 — EU-KonformitätserklärungArt. 48 — CE-KennzeichnungArt. 49 — Registrierung
Kapitel V — KI-MODELLE MIT ALLGEMEINEM VERWENDUNGSZWECK →
Art. 51 — Einstufung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem RisikoArt. 52 — VerfahrenArt. 53 — Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckArt. 54 — Bevollmächtigte der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckArt. 55 — Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck mit systemischem RisikoArt. 56 — Praxisleitfäden
Kapitel VI — MASSNAHMEN ZUR INNOVATIONSFÖRDERUNG →
Art. 57 — KI-ReallaboreArt. 58 — Detaillierte Regelungen für KI-Reallabore und deren FunktionsweiseArt. 59 — Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung bestimmter KI-Systeme im öffentlichen Interesse im KI-ReallaborArt. 60 — Tests von Hochrisiko-KI-Systemen unter Realbedingungen außerhalb von KI-ReallaborenArt. 61 — Informierte Einwilligung zur Teilnahme an einem Test unter Realbedingungen außerhalb von KI-ReallaborenArt. 62 — Maßnahmen für Anbieter und Betreiber, insbesondere KMU, einschließlich Start-up-UnternehmenArt. 63 — Ausnahmen für bestimmte Akteure
Kapitel VII — GOVERNANCE →
Art. 64 — Büro für Künstliche IntelligenzArt. 65 — Einrichtung und Struktur des Europäischen Gremiums für Künstliche IntelligenzArt. 66 — Aufgaben des KI-GremiumsArt. 67 — BeratungsforumArt. 68 — Wissenschaftliches Gremium unabhängiger SachverständigerArt. 69 — Zugang zum Pool von Sachverständigen durch die MitgliedstaatenArt. 70 — Benennung von zuständigen nationalen Behörden und zentrale Anlaufstelle
Kapitel IX — BEOBACHTUNG NACH DEM INVERKEHRBRINGEN, INFORMATIONSAUSTAUSCH UND MARKTÜBERWACHUNG →
Art. 72 — Beobachtung nach dem Inverkehrbringen durch die Anbieter und Plan für die Beobachtung nach dem Inverkehrbringen für Hochrisiko-KI-SystemeArt. 73 — Meldung schwerwiegender VorfälleArt. 74 — Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen auf dem UnionsmarktArt. 75 — Amtshilfe, Marktüberwachung und Kontrolle von KI-Systemen mit allgemeinem VerwendungszweckArt. 76 — Beaufsichtigung von Tests unter Realbedingungen durch MarktüberwachungsbehördenArt. 77 — Befugnisse der für den Schutz der Grundrechte zuständigen BehördenArt. 78 — VertraulichkeitArt. 79 — Verfahren auf nationaler Ebene für den Umgang mit KI-Systemen, die ein Risiko bergenArt. 80 — Verfahren für den Umgang mit KI-Systemen, die vom Anbieter gemäß Anhang III als nicht hochriskant eingestuft werdenArt. 81 — Schutzklauselverfahren der UnionArt. 82 — Konforme KI-Systeme, die ein Risiko bergenArt. 83 — Formale NichtkonformitätArt. 84 — Unionsstrukturen zur Unterstützung der Prüfung von KIArt. 85 — Recht auf Beschwerde bei einer MarktüberwachungsbehördeArt. 86 — Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im EinzelfallArt. 87 — Meldung von Verstößen und Schutz von HinweisgebernArt. 88 — Durchsetzung der Pflichten der Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem VerwendungszweckArt. 89 — ÜberwachungsmaßnahmenArt. 90 — Warnungen des wissenschaftlichen Gremiums vor systemischen RisikenArt. 91 — Befugnis zur Anforderung von Dokumentation und InformationenArt. 92 — Befugnis zur Durchführung von BewertungenArt. 93 — Befugnis zur Aufforderung zu MaßnahmenArt. 94 — Verfahrensrechte der Wirtschaftsakteure des KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck
Kapitel XIII — SCHLUSSBESTIMMUNGEN →
Art. 102 — Änderung der Verordnung (EG) Nr. 300/2008Art. 103 — Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013Art. 104 — Änderung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013Art. 105 — Änderung der Richtlinie 2014/90/EUArt. 106 — Änderung der Richtlinie (EU) 2016/797Art. 107 — Änderung der Verordnung (EU) 2018/858Art. 108 — Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1139Art. 109 — Änderung der Verordnung (EU) 2019/2144Art. 110 — Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828Art. 111 — Bereits in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene KI-Systeme und bereits in Verkehr gebrachte KI-Modelle mit allgemeinem VerwendungszweckArt. 112 — Bewertung und ÜberprüfungArt. 113 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn